Bebauungsplan
Nr. 49 "Dauerkleingartenanlage Benningloh"
Der Bebauungsplan liegt im Norden des Oelder Stadtgebietes an der Straße Benningloher Weg und ist seit dem 27.04.1989 rechtskräftig. Die Flächen des rund 3 ha großen Plangebietes sind als Private Grünfläche -Dauerkleingärten- ausgewiesen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte aufgrund des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) vom 28.2.1983 das u. a. regelt, dass ein Dauerkleingarten ein Kleingarten ist auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist. Das Kleingartengelände an der Straße Benningloher Weg besteht schon seit 1952. Durch die Ausweisung der Flächen im Bebauungsplan Nr. 49 wird gewährleistet, dass diese Anlage auf Dauer Bestand hat.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Verfahrensschritte
- 27.04.1989, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail: joseph.brandner@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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