Bebauungsplan
Nr. 81 "Am Tienenbach"
Zur Sicherung der Entwicklung des Ortsteils Sünninghausen ist die Fläche westlich der Straße Zum Tienenbach überplant und als Allgemeines Wohngebiet in einer Größenordnung von ca. 1,1 ha ausgewiesen worden. Mit dieser Ausweisung wird die an der Straße Zum Tienenbach vorhandene Wohnbebauung ergänzt.
Auf dieser Fläche können ca. 18 Ein- bzw. Zweifamilienwohnhäuser errichtet werden. Die äußere Erschließung der Bauflächen erfolgt über die Straße Zum Tienenbach bzw. über die Straße Feldmark. Zusätzlich werden im Bebauungsplan die Flächen für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen, so dass insgesamt eine Fläche von ca. 1,5 ha überplant wird. Südlich der geplanten Wohnbauflächen wird im Bebauungsplan ein Kinderspielplatz vorgesehen, dieser dient auch der Versorgung der schon vorhandenen Wohnbebauung.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Verfahrensschritte
- 02.10.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail: madita.stuettgen@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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