Bebauungsplan
Nr. 17+3 "Heidekamp" - 5. vereinfachte Änderung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 + 3 Heidekamp der Stadt Oelde (rechtskräftig seit dem 29.03.1967, in Teilbereichen geändert) sind derzeit zwei Flächen für Kinderspielplätze ausgewiesen, die beide im Zuge der Realisierung des Baugebietes gebaut wurden. Im Rahmen einer Untersuchung über die Notwendigkeit von Spielplätzen hat der Ausschuss für Planung und Verkehr in seiner Sitzung vom 27.04.2006 beschlossen, den Spielplatz an der Straße Brodhagen aufzugeben und diesen als Bauland zu nutzen. Gleichzeitig soll dann der Spielplatz an der Straße Holtkamp erneuert und interessanter gestaltet werden.
Um eine Bebauung der bislang als Kinderspielplatz ausgewiesenen Fläche zu ermöglichen, ist daher eine Änderung des bislang an dieser Stelle geltenden Planungsrechtes erforderlich. In Ergänzung zu den auf den benachbarten Grundstücken bestehenden Festsetzungen wird die Parzelle Flur 147 Flurstück 215 als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Insgesamt umfasst diese Fläche ca. 920 m²
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
Verfahrensschritte
- 25.09.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 11.12.2006 - 11.01.2007, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 27.04.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail: joseph.brandner@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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