Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 4. Änderung

Anlass für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes war die geplante Errichtung eines Einzelhandelszentrums durch eine Investorengruppe. Grundlage für die Entscheidung für diesen Standort bildeten die durch die Stadt Oelde in Auftrag gegebenen Gutachten (Markt- und Wirkungsanalyse Fachmarktzentrum „Auepark“, gesa GmbH, Hamburg -Dezember 2002- sowie Anpassung der gesa-Markt- und Wirkungsanalyse an geänderte Projektdaten als Nachtrag zum Gutachten, gesa GmbH -April 2003-).

Der Änderungsbereich liegt im Süden des Siedlungsschwerpunktes Oelde zwischen der Straße „In der Geist“ (L 793) und dem Westring. Die Umwidmung des im wirksamen FNP bisher als gewerbliche Baufläche dargestellten Gebietes in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel umfasst etwa 2,8 ha. Für das dargestellte Sondergebiet werden die zulässigen Verkaufsflächen (VK) auf maximal 7.830 m² beschränkt, gegliedert in Verbrauchermarkt (VK = max. 4.750m²), Getränkemarkt (VK = max. 500 m²), Lebensmittel-Discounter (VK = max. 1.000 m²), Elektrofachmarkt (VK = max. 1.200 m²) und Vorkassenzone (VK = max. 380 m²).

Parallel hierzu wurde das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 93 „Auepark“ durchgeführt.

Übersichtsplan
Übersichtsplan


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

PlandarstellungErläuterungsberichtUmweltbericht

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 21.07.2003, Einleitungsbeschluss
  • 21.08.2003, Bürgerversammlung
  • 02.03.2004 - 05.04.2004, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.03.2005, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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