Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 98 "östlich des Westrickwegs" - vorhabenbezogen - 1. vereinfachte Änderung

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 „Östlich des Westrickweges“ wurde am 05. Dezember 2005 vom Rat der Stadt Oelde als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung vom 17.03.2006 in Kraft getreten.

Die Vermarktung dieser städtebaulichen Konzeption erwies sich als schwierig, da auf dem Oelder Wohnungsmarkt die Nachfrage nach Eigentumswohnungen stagniert. Aufgrund dessen ist der Investor an die Stadt Oelde herangetreten und hat die Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 „Östlich des Westrickweges“ mit dem Schreiben vom 10. August 2006 beantragt.

In mehreren Vorgesprächen wurden dem Investor die aus Sicht der Verwaltung der Stadt Oelde zu berücksichtigenden städtebaulichen Rahmenbedingungen geschildert. Diese wurden in dem städtebaulichen Entwurf berücksichtigt.

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 26. März 2007 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 1 Abs. 8 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 „Östlich des Westrickweges“ einzuleiten. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und die sonstigen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB erfüllt sind, soll dieses Bauleitplanverfahren als Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Die geplanten Änderungen betreffen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise und gestalterische Festsetzungen.

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 98 liegt zwischen der „Salzmannstraße“, dem „Westrickweg“ und der „Gronowskistraße“ und umfasst den gesamten Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 „Östlich des Westrickweges“.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungDaten

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 26.03.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.06.2007 - 27.07.2007, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 17.09.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.10.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

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Hinweise

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