Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - Berichtigung Nr. 02
Die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde ist durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 "Wohnquartier Wibbeltstrasse" - vorhabenbezogen -erforderlich geworden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen auf dem ehemaligen Standort der Erich-Kästner-Schule Wohnungen und Pflegeplätze entstehen. Die Ausweisung dieser Flächen erfolgt als "Allgemeines Wohngebiet". Durch diesen Bebauungsplan wird ein Teilbereich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 2 „Warendorfer Straße Ost“ überplant.
Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde widerspricht dieser Planung. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Infolge der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde wird die bisher als "Fläche für den Gemeinbedarf" dargestellte Fläche zukünftig als "Wohnbaufläche" ausgewiesen.
Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungen und Pflegeplätzen geschaffen.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Nr. 124 "Wohnquartier Wibbeltstraße" - vorhabenbezogen
Verfahrensschritte
- 11.01.2016, Berichtigung des Flächennutzungsplans gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB
Ansprechperson
- Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail: nicola.koestens@oelde.de
Navigation
Hinweise
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Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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