Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 52. Änderung

Im Zuge der Änderung des Regionalplans Münsterland wurde der Wohnflächenbedarf, welcher der Stadt Oelde zur wohnbaulichen Entwicklung zukünftig zugestanden wird, verringert. Da der zugestandene Bedarf bereits fast gänzlich durch Ausweisungen von „Wohnbauflächen“, welche aber nicht als solche genutzt werden und auch nicht alle in naher Zukunft als solche entwickelt werden sollen, aufgebraucht wird, waren im Vorfeld angedachter „neuer“ Wohnbauflächenausweisungen zunächst nicht genutzte „Wohnbauflächen“ aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen. Eine Nutzung der beiden Teilbereiche als "Wohnbaufläche" war durch die alleinige Ausweisung im Flächennutzungsplan nicht möglich, da die Flächen dem Außenbereich zuzuordnen sind und ein Bebauungsplan nicht existiert.

Durch die 52. Änderung des Flächennutzungsplans wurden zwei Teilbereiche, welche bisher im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde fast gänzlich als "Wohnbaufläche" dargestellt waren (ein kleiner Bereich des Teilbereichs Sünninghausen wurde im Flächennutzungsplan als "Grünfläche" dargestellt), überplant und werden fortan als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Der Teilbereich Lette liegt im Osten der Ortschaft Lette und umfasst etwa 2,4 ha. und wird als Grünland sowie als Ackerfläche genutzt. Eine Entwicklung der Fläche zur wohnbaulichen Nutzung war mittelfristig nicht avisiert. Der Teilbereich Sünninghausen liegt im Südwesten der Ortschaft Sünninghausen und umfasst etwa 1,5 ha. Insgesamt sieht der Flächennutzungsplan für den Ortsteil drei große Wohnbaureserveflächen vor. Die Rücknahme einer dieser Flächen wurde als unproblematisch erachtet, zumal jüngst durch das Neubaugebiet „Am Tienenbach II“ eine wohnbauliche Entwicklung angestoßen werden konnte.

In naher Zukunft sollen durch die Rücknahme der beiden Teilflächen verschiedene städtebauliche Entwicklungen realisiert werden.

 

 

Leaflet | Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL

Planunterlagen

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GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende ErklärungBekanntmachung

Verfahrensschritte

  • 23.10.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.12.2023 - 14.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.12.2023 - 14.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 05.03.2024 - 07.04.2024, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • 16.04.2024 - 24.05.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 01.07.2024, Feststellungsbeschluss
  • 08.08.2024, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:
  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

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Hinweise

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