Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 42. Änderung

Der Rat der Stadt Oelde hat den Beschluss gefasst, die bisher im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde vorhandene Konzentrationszonenplanung zur Windenergienutzung durch ein Änderungsverfahren aufzuheben. Nicht zuletzt die Notwendigkeit der Unterstützung einer erfolgreichen Energiewende, die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch und die Unwirksamkeit der bisherigen kommunalen Windenergiesteuerung machen diesen Schritt erforderlich.

Gegenstand der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde ist die Aufhebung der bestehenden Konzentrationszonen. Durch die Änderung wird die „Ausschlusswirkung zur Windenergienutzung“, die zuvor durch Darstellung von Konzentrationszonen Gegenstand des Flächennutzungsplans war, aufgehoben, um der Windenergienutzung im Stadtgebiet neue Standorte zu ermöglichen. Damit ist die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im gesamten Außenbereich privilegiert und somit zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Entgegenstehende Belange, zum Beispiel aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes, der optischen Bedrängung, des Denkmalschutzes, Belange der Flugsicherung und anderer konkurrierender Nutzungen werden zu beachten sein. Der Kreis Warendorf entscheidet nun über die Zulässigkeit einer Windenergieanlage im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Einzelfallgenehmigung.

Zur Berücksichtigung der Umweltbelange und des Artenschutzes wurde ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist Teil der Begründung.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende Erklärung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 06.09.2021, Einleitungsbeschluss
  • 10.07.2023 - 11.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 10.07.2023 - 11.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 26.10.2023 - 27.11.2023, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • 28.11.2023 - 10.01.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 04.03.2024, Feststellungsbeschluss
  • 05.07.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:
  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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