Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 54. Änderung

Die Stadt Oelde plant aufgrund der hohen Nachfrage an Gewerbeflächen die 54. Änderung des Flächennutzungsplans verbunden mit der 9. Änderung und der 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 11 a „Am Landhagen Nord – Gewerbegebiet“. Die Fläche ist rund 1,49 ha groß und grenzt östlich an das Gewerbegebiet „Am Landhagen“ im Nordosten von Oelde an. Der Flächennutzungsplan der Stadt Oelde stellt die Fläche als „öffentliche oder private Grünfläche“ dar.

Der rund 1,07 ha große nordwestliche Teil der Fläche wird aktuell als Acker genutzt und soll in Gewerbefläche umgewandelt werden. Für eine Festsetzung als Gewerbefläche im Bebauungsplan ist eine Darstellung im Flächennutzungsplan als „Gewerbliche Baufläche“ vorausgesetzt. Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach gewerblichen Flächen, insbesondere für kleinere Betriebe, bietet sich die nordwestliche Fläche als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Richtung Osten planerisch an. Die kürzlich mit der Erweiterung des „Gewerbegebietes Oelde A2“ und „Ludwig-Erhard-Allee“ geschaffenen gewerblichen Flächen sind bereits vermarktet und die Nachfrage ungebrochen. Auf Grund der vorhandenen Infrastruktur und der gewerblichen Nutzung im direkten Umfeld wird die gewerbliche Nutzung der Fläche als sinnvoll betrachtet. 

Die Hofstelle auf dem rund 0,42 ha großen südöstlichen Teil der Fläche wird aktuell zu Wohnzwecken genutzt; an der südöstlichen Grenze verläuft die Straße „Am Landhagen“. Auf Grund geänderter städtebaulicher Zielvorstellungen soll der vorhandene Bebauungsplan für diesen Teilbereich aufgehoben werden. Damit würde diese Fläche zum Außenbereich werden. Dies setzt eine Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan voraus. Dafür ist die 54. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt zugleich die 9. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 11 a „Am Landhagen Nord – Gewerbegebiet“ der Stadt Oelde.

 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Geltungsbereich

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 26.02.2024 - 30.04.2024, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 1 Abs. 4 BauGB
  • 06.05.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

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Hinweise

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