Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 11a "Am Landhagen Nord - Gewerbegebiet" - 9. Änderung und 1. Teilaufhebung

Die Stadt Oelde plant aufgrund der hohen Nachfrage an Gewerbeflächen die 9. Änderung (Teilbereich A) und 1. Teilaufhebung (Teilbereich B) des Bebauungsplans Nr. 11 a „Am Landhagen Nord – Gewerbegebiet“. Die Flächen sind zusammen rund 1,49 ha groß und grenzen östlich an das Gewerbegebiet „Am Landhagen“ im Nordosten von Oelde an. Der Flächennutzungsplan der Stadt Oelde stellt die Flächen als „öffentliche oder private Grünflächen“ dar. Im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan werden die Flächen als „Flächen für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Der Geltungsbereich unterteilt sich in die Teilbereiche A (Änderung) und B (Teilaufhebung). Eine Karte ist unter dem Reiter "Geltungsbereich" zu finden.

Der rund 1,07 ha große Teilbereich A wird aktuell als Ackerfläche genutzt. Dieser soll als Gewerbegebiet entwickelt werden. Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach gewerblichen Flächen, insbesondere für kleinere Betriebe, bietet sich der Teilbereich A als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets in Richtung Osten planerisch an. Die kürzlich mit der Erweiterung des „Gewerbegebiets Oelde A2“ und „Ludwig-Erhard-Allee“ geschaffenen gewerblichen Flächen sind bereits vermarktet und die Nachfrage ungebrochen. Auf Grund der vorhandenen Infrastruktur und der gewerblichen Nutzung im direkten Umfeld wird die gewerbliche Nutzung der Fläche als sinnvoll betrachtet.

Der Teilbereich B ist rund 0,42 ha groß und umfasst die südöstlich gelegene Hofstelle sowie der südöstliche Teil der Straße „Am Landhagen“. Die Hofstelle dient aktuell ausschließlich zu Wohnzwecken; ein landwirtschaftlicher Bezug hat sich trotz Festsetzung im Bebauungsplan nicht entwickelt und wird planungsrechtlich nicht weiter angestrebt. Aus diesem Grund wird die Festsetzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ an dieser Stelle zurückgenommen und der Bebauungsplan für den Teilbereich aufgehoben. Ebenfalls wird ein Teilbereich der Straße „Am Landhagen“, welcher unmittelbar südöstlich der Hofstelle verläuft, aufgehoben. 

Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan der Stadt Oelde zu ändern, da dieser Bereich bislang als „öffentliche oder private Grünfläche“ dargestellt wird. Zukünftig soll die Fläche des Teilbereichs A als „Gewerbliche Baufläche“ und die Fläche des Teilbereichs B als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Die Verfahren werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Geltungsbereich

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 06.05.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:
  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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