Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 56. Änderung

Aufgrund der dem Plangebiet zum Teil westlich und südlich angrenzenden Wohngebiete und deren Schutzansprüche ist für diesen Bereich keine freie gewerbliche Entwicklung möglich. Dies wird durch die kürzlich aufgestellte 31. Änderung des Flächennutzungsplans in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 137 „Goldbrink/Von-Nagel-Straße/Zum Sundern“ bestärkt, da hier angrenzend an die Straße „Goldbrink“ gemischte Bauflächen festsetzt ist. Somit entspricht dies nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Trennung von Gewerbe- und Industrieflächen und Wohnen.

Planerisches Ziel ist es, diesen Bereich als Mischfläche mit Wohnen und Gewerbe auszubilden.

Zur Entwicklung des Bereichs westlich der Straße „Goldbrink“ soll durch die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde eine Überplanung dieses Bereichs ermöglicht und abgesichert werden.


Verfahrensschritte

  • 15.11.2024 - 15.12.2024, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 1 Abs. 4 BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:
  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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