Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 109 "AUREA - Fläche Günnewig"

Die Städte Rheda-Wiedenbrück und Oelde sowie die Gemeinde Herzebrock-Clarholz haben gemeinsam das Interregionale Gewerbe- und Industriegebiet „AUREA“ entwickelt. Grundlegendes Ziel war die langfristige Sicherung und Stärkung des regionalen Wirtschaftsraumes. Das Gewerbegebiet liegt nördlich der Bundesautobahn (BAB) A 2 und ist in den Regionalplänen Detmold und Münsterland beiderseits der Stadtgrenze zwischen Rheda-Wiedenbrück und Oelde als Interregionaler Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dargestellt worden. Die Entwicklung umfasst den gesamten Bereich zwischen BAB A 2, Rentruper Straße (K 6) und Oelder Straße (K 12) und hat eine Größe von knapp 105 ha. Auf dem Gebiet der Stadt Oelde wurde hierfür das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 105 mit ca. 42 ha (= 2. Bauabschnitt) durchgeführt. An diesen Geltungsbereich schließt nördlich der K 12 eine ehemalige Hofstelle an. 

Zur Sicherung der angemessenen großflächigen gewerblich-industriellen Entwicklung des Plangebietes AUREA (siehe Bebauungsplan Nr. 105) und im Interesse einer möglichen kleingewerblichen Folgenutzung des Gebäudebestandes erfolgte eine Überplanung der ehemaligen Hofanlage als gewerbliche Baufläche bzw. als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende Erklärung
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    zusammenfassende Erklärung
Sonstige umweltbezogene Informationen

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 24.06.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.12.2013 - 14.01.2014, Beteiligung der benachbarten Gemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB
  • 03.01.2014 - 16.01.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.02.2014 - 27.03.2014, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 22.09.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.10.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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