Bebauungsplan
Nr. 100 "Stromberg - Südlich der Beckumer Straße" - 1. vereinfachte Änderung
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Stromberg – Südlich der Beckumer Straße“ wurde im westlichen Bereich als Übergangszone zu den an der Beckumer Straße liegenden Gewerbebetrieben ein rund 0,8 ha großer Bereich als „Mischgebiet“ ausgewiesen. Festgesetzt wurde für diesen Bereich eine maximal zweigeschossige Bauweise bei einer Dachneigung von 35 - 40°.
Vor dem Hintergrund aktueller Grundstücksnachfragen in diesem Bereich zeigt es sich, dass die bislang festgesetzte Dachneigung für die Realisierung von Vorhaben, die eine Kombination von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung vorsehen, nicht optimal ist. Hier besteht der Wunsch Gebäude mit einer deutlich flacheren Dachneigung bzw. mit einem Flachdach zu errichten. Da es sich bei dem ausgewiesenen „Mischgebiet“ um einen Bereich handelt, der deutlich von der Wohnbebauung abgesetzt ist und ein eigenständiges Areal bildet, wird die Dachneigung auf 0 – 30° festgesetzt. Die übrigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung können hierbei beibehalten werden.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
Verfahrensschritte
- 26.04.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.05.2010 - 14.06.2010, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 28.06.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.07.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail: madita.stuettgen@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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