Bebauungsplan
Nr. 2 "Warendorfer Straße Ost" - 4. Änderung
Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 2 „Warendorfer Straße Ost“ der Stadt Oelde, der seit dem 06.03.1956 rechtskräftig ist. In dem Bebauungsplan Nr. 2 wurde der Änderungsbereich als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Nördlich und südlich schließen sich Gewerbe- und Industriegebietsflächen an. Die Zusammenlegung der Betriebsgrundstücke unter Einbeziehung der Straßenfläche war deshalb auch eine nötige Voraussetzung für den Erhalt der in dem Betrieb angebotenen Arbeitsplätze. Hierfür war zum einen die Einleitung des Verfahrens zur Einziehung dieses Teilstücks der „Von-Nagel-Straße“ und zum anderen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen notwendig. Die beiden Verfahren - Einziehung beziehungsweise Entwidmung des Teilstücks der „Von-Nagel-Straße“ und Änderung des Bebauungsplanes - wurden parallel durchgeführt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wurde eine bislang als „Öffentliche Verkehrsfläche“ ausgewiesene Fläche als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Zweckbestimmung Werksverkehr“ ausgewiesen, um eine Nutzung dieser Fläche für interne Betriebsabläufe zu ermöglichen.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
Verfahrensschritte
- 06.12.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.03.2011 - 01.04.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 21.03.2011 - 28.03.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 23.03.2011, Bürgerversammlung
- 26.04.2011 - 26.05.2011, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 21.07.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail: nicola.koestens@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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