Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 4 "Oelde-Axthausen" - 1. Vereinfachte Änderung

Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Axthausen“ wurde im nördlichen Bereich ein Grundstück als „Öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung Kinderspielplatz“ in einer Größe von rund 0,06 ha ausgewiesen. Die Nutzung der Fläche als Kinderspielplatz wurde im Jahre 2005 durch Beschluss des Ausschuss für Planung und Verkehr aufgegeben und nur noch als städtische Grünfläche unterhalten. Bislang war eine Nutzung der Fläche als Bauland nicht möglich, da die Erschließung nicht gesichert war. Durch Ankauf einer Teilfläche aus dem angrenzenden Grundstück kann der vorhandene Weg ausreichend verbreitert werden. Die nördlich liegende fußläufige Anbindung (Wegeparzelle Flur 149 Flurstück 223) des ehemaligen Kinderspielplatzes soll in diesem Zusammenhang aufgegeben und im Rahmen dieses Änderungsverfahrens als private Grünfläche festgesetzt werden. Aufgrund der Lage des Grundstückes und der gegebenen städtebaulichen Situation hat der Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung vom 14.02.2011 beschlossen, für den Bereich des Spielplatzes an der „Schorlemerstraße/Raiffeisenstraße“ die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Axthausen“ der Stadt Oelde durchzuführen, um die Nachnutzung dieser Fläche als Bauland zu gewährleisten. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung (Bebauungsplan Nr. 4 „Axthausen“ der Stadt Oelde) nicht berühren und die sonstigen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt sind, wurde dieses Bauleitplanverfahren als vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Die geplanten Änderungen betreffen die Neuausweisung eines „Kleinsiedlungsgebietes“ auf einer Fläche, die bislang als „Öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung Kinderspielplatz“ ausgewiesen ist.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 14.02.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2011 - 26.05.2011, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 08.07.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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