Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 28 "Axthausen" - 4. vereinfachte Änderung

Städtebauliches Ziel der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Axthausen“ der Stadt Oelde ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine höhere bauliche Ausnutzung der Baufenster im Bereich der Grundstücke Erlenweg 14, 16, 18 und 20 für die zusätzliche Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Vorgesehen ist, die Bebaubarkeit von einem Vollgeschoss auf zwei Vollgeschosse und die zulässige Geschossflächenzahl zu erhöhen, was der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite entspricht. Die geplante behutsame Nachverdichtung fügt sich einerseits in die vorhandene Bebauungsstruktur ein, andererseits trägt diese zum Ziel der von der Stadt Oelde verfolgten Innenentwicklung bei.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 15.12.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.01.2015 - 26.02.2015, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 27.04.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.02.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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