Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 123 "Südlich der Lindenstraße"

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können rückwärtige Grundstücksflächen südlich der „Lindenstraße“ und nördlich der „Bultstraße“ mit Wohngebäuden bebaut werden und so für eine städtebauliche Nachverdichtung genutzt werden. Die geplante private Erschließungsstraße kann später verlängert werden, um weitere Wohnbauflächen anzuschließen. Die Nachverdichtung in diesem Bereich entspricht damit der Bodenschutzklausel nach § 1a BauGB, nach der einer Innenentwicklung Vorrang vor einer Neuerschließung am Siedlungsrand eingeräumt wird, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu ermöglichen.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Verfahrensschritte

  • 15.12.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 12 (1) BauGB
  • 15.01.2015, Bürgerversammlung
  • 26.01.2015 - 26.02.2015, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 27.04.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.05.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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