Bebauungsplan
Nr. 116 "Nachverdichtung Von-Galen-Straße"
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Teile der rückwärtigen unbebauten Grundstückflächen des zum Gebäude Ennigerloher Straße 7 gehörigen Grundstücks mit Wohnbebauung überplant und so die Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung geschaffen. Zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hat der Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung vom 18.09.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 „Nachverdichtung Von-Galen-Straße“ einzuleiten. Das vorherige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 „Nachverdichtung Von-Galen-Straße“ (Beschluss vom 14.12.2015) wird eingestellt und durch o.g. Vorgang ersetzt.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 "Nachverdichtung Von-Galen-Straße" wurde das beschleunigte Verfahren nach § 13 a des BauGB angewendet. Die Nachverdichtung in diesem Bereich entspricht der Bodenschutzklausel nach § 1a BauGB, nach der einer Innenentwicklung Vorrang eingeräumt wird, da sie einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden ermöglicht.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Flächennutzungsplan - Berichtigung Nr. 04
Verfahrensschritte
- 14.12.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.09.2017, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- 18.09.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.11.2017 - 06.12.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 13.11.2017, Bürgerversammlung
- 26.02.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.04.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail: stefanie.Schulze-Zurmussen@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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