Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 86 "Südlich Herzebrocker Straße" - 1. vereinfachte Änderung

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 30.03.2017 beschlossen, das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Lette - Südlich der Herzebrocker Straße“ der Stadt Oelde einzuleiten. Da die Voraussetzungen des § 13 BauGB erfüllt sind, soll diese Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Der zu ändernde Bebauungsplan Nr. 86 „Lette - Südlich der Herzebrocker Straße“ der Stadt Oelde, ist seit dem 06.07.2004 rechtskräftig.

Im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung soll die Möglichkeit für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 30.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.06.2017 - 26.07.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 18.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.10.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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