Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 136 "Warendorfer Straße Nord"

Mit dem Bebauungsplan Nr. 136 "Warendorfer Straße Nord" sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine mögliche Errichtung von Mehrfamilienhäusern geschaffen werden. Durch die somit ermöglichte Nachverdichtung wird der Bodenschutzklausel nach § 1a des Baugesetzbuches (BauGB) entsprochen, nach der einer Innenentwicklung Vorrang eingeräumt wird, da sie einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden ermöglicht. Die Stadt Oelde beabsichtigt daher eine Ergänzung beziehungsweise einen Ersatz bestehender Wohngebäude durch einen Bebauungsplan im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB rechtlich zu sichern. Die vorhandenen Gebäude genießen Bestandsschutz.

 

Der insgesamt rund 16.000 m² große Geltungsbereich liegt südlich der Ostenfelder Straße und des Fußweges zwischen Warendorfer Straße und Carl-von-Ossietzky-Straße sowie östlich der Warendorfer Straße. Die Flächen des Bebauungsplans sollen als "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen werden. Aus Gründen des Immissionsschutzes ist eine Bebauung der Flurstücke im direkten Umfeld des auf dem Flurstück 647 befindlichen Gewerbes (WA 3 und WA 4) allerdings erst nach Aufgabe der betrieblichen Nutzung „Sägewerk“ zulässig. Der Geltungsbereich umfasst im Westen Teile der Carl-von-Ossietzky-Straße, um eine Erschließung der rückwärtigen Flurstücke zu sichern. In diesen Bereichen ersetzt der Bebauungsplan Nr. 136 „Warendorfer Straße Nord“ durch die Belastungsflächen (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) in Teilen den Bebauungsplan Nr. 58 „Zum Benningloh“.

 

Es handelt sich um eine Angebotsplanung, die auf Grundlage eines städtebaulichen Konzepts entwickelt wurde. Dieses sieht für die Zukunft eine lockere zweigeschossige Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern entlang der Warendorfer Straße vor. Aufgrund der bestehenden Grundstückszuschnitte entsteht eine treppenförmige, nicht zur Straße parallel verlaufende Raumkante. Die Gebäude besitzen, abgesehen vom südöstlichen Bereich des Plangebietes, einen großzügigen Abstand von ca. mindestens 14 Meter zur Straße. Unter Berücksichtigung des durch die Vorgartensatzung der Stadt Oelde vorgegebenen 3 Meter breiten begrünten Vorgartens wird die Fläche zwischen Gebäude und Straße für die erforderlichen privaten Stellplätze genutzt. Insgesamt könnten auf der Fläche des Bebauungsplans im Sinne des städtebaulichen Konzepts etwa 40 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern, 5 Wohneinheiten in Reihenhäusern sowie 6 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern im rückwärtigen Bereich entstehen.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 09.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.01.2019, Bürgerversammlung
  • 16.07.2019 - 16.08.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.01.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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