Bebauungsplan
Nr. 56 - "Nienkamp" - 1. Änderung
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans soll eine bislang als Spielplatz und Containerstandort genutzte ca. 0,44 ha große Fläche im Bereich Westring / Nienkamp als "Allgemeines Wohngebiet" überplant werden. Vorgesehen ist, im Geltungsbereich vier Mehrfamilienwohnhäuser mit max. 32 Wohneinheiten zum Teil in Form von gefördertem Wohnungsbau zu errichten. Art und Maß der baulichen Nutzung orientieren sich an der umliegenden Bebauung.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Flächennutzungsplan - Berichtigung Nr. 07 Ist eine Änderung von
- Nr. 56 "Nienkamp"
Verfahrensschritte
- 25.04.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 01.07.2020 - 31.07.2020, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 07.09.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 28.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail: nicola.koestens@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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