Bebauungsplan
Nr. 33 "Innerstädtische Entlastungsstraße" - 2. Änderung und Ergänzung
Der Bebauungsplan Nr. 33 "Innerstädtische Entlastungsstraße" liegt südlich der Kernstadt und ist seit dem 05.12.1978 rechtskräftig. Er umfasst Flächen beiderseits des südlichen Abschnitts der Konrad-Adenauer-Allee. Dieser Plan dient zur planungsrechtlichen Absicherung der Konrad-Adenauer-Allee. Neben den öffentlichen Verkehrsflächen werden Flächen für Mischgebiete, für Allgemeine Wohngebiete und öffentliche Grünflächen ausgewiesen.
Im Zuge der Planungen zur Landesgartenschau wurde der Bebauungsplan Nr. 33
durch die 2. Änderung und Ergänzung in einem Teilbereich südöstlich der Konrad-Adenauer-Allee den geänderten städtebaulichen Zielvorstellungen angepasst. Einzelheiten zu den vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen (der Bereich ist im Übersichtsplan gekennzeichnet) können dem Änderungsplan entnommen werden.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
Verfahrensschritte
- 23.10.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail: elena.lansing@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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