Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 3. Änderung

Nach der erfolgreichen Durchführung der Landesgartenschau Oelde 2001 ist im Rahmen der Beratungen über die zukünftige Nutzung des Geländes beschlossen worden, einen Großteil des Kerngebietes des Landesgartenschaugeländes als eintrittspflichtigen Park unter der neuen Bezeichnung „Vier-Jahreszeiten-Park“ zu betreiben. Für die Nutzung des Geländes des Vier-Jahreszeiten-Parks ist es erforderlich, einen Bedarfsparkplatz zu betreiben, um den Stellplatzbedarf an besucherstarken Tagen zu decken. Hierfür soll der im Rahmen der Landesgartenschau Oelde 2001 geschaffene, aber baurechtlich temporär befristete Parkplatz zwischen der K30n und dem Sudbergweg weitergenutzt werden. Für die Schaffung des erforderlichen unbefristeten Baurechts ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (siehe: Bebauungsplan Nr. 89 „Bedarfsparkplatz für den Vier-Jahreszeiten-Park“).

Übersichtsplan
Übersichtsplan


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

PlandarstellungErläuterungsbericht

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 01.07.2002, Einleitungsbeschluss
  • 25.09.2002, Bürgerversammlung
  • 03.01.2005 - 03.02.2005, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.06.2006, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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