Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 3. Änderung
Nach der erfolgreichen Durchführung der Landesgartenschau Oelde 2001 ist im Rahmen der Beratungen über die zukünftige Nutzung des Geländes beschlossen worden, einen Großteil des Kerngebietes des Landesgartenschaugeländes als eintrittspflichtigen Park unter der neuen Bezeichnung Vier-Jahreszeiten-Park zu betreiben. Für die Nutzung des Geländes des Vier-Jahreszeiten-Parks ist es erforderlich, einen Bedarfsparkplatz zu betreiben, um den Stellplatzbedarf an besucherstarken Tagen zu decken. Hierfür soll der im Rahmen der Landesgartenschau Oelde 2001 geschaffene, aber baurechtlich temporär befristete Parkplatz zwischen der K30n und dem Sudbergweg weitergenutzt werden. Für die Schaffung des erforderlichen unbefristeten Baurechts ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (siehe: Bebauungsplan Nr. 89 Bedarfsparkplatz für den Vier-Jahreszeiten-Park).
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Parallelverfahren
Verfahrensschritte
- 01.07.2002, Einleitungsbeschluss
- 25.09.2002, Bürgerversammlung
- 03.01.2005 - 03.02.2005, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 13.06.2006, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
Ansprechperson
- Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail: nicola.koestens@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können,
benötigen Sie einen PDF Reader.