Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 93 "Auepark" - vorhabenbezogen - Ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung am 07.06.2004 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 93 „Auepark“ als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan Nr. 93 lag vorhabenbezogen die mit der Stadt Oelde abgestimmte Objektplanung des Architekturbüros Steinmann, Herford, mit dem Planungsstand Sommer 2004 zu Grunde. In dem zum Satzungsbeschluss vorliegenden Durchführungsvertrag wurde diese zu diesem Zeitpunkt bauantragsreife Objektplanung ebenfalls durch begleitende Vereinbarungen gesichert.

Im Zuge der weiteren Objektplanung und der Detailabstimmungen mit der Fa. Marktkauf / AVA AG als dem neuen Mieter ergaben sich jedoch Änderungswünsche gegenüber der im Bebauungsplan Nr. 93 festgesetzten Planung. Diese Wünsche betrafen insbesondere 2 Punkte, die in Anlage 2 dargestellt sind (Auszug Lageplan gemäß Bauantrag):

· Die Hauptanlieferung für das SB-Warenhaus war zunächst im Norden geplant. Zum Schutz der Nachbarschaft waren umfangreiche Schallschutzmaßnahmen erforderlich (Schallschutzwand entlang der Lkw-Zufahrt, Einhausung des Anlieferungsbereichs). Diese Baumaßnahmen waren ein wesentlicher Kritikpunkt der nördlich angrenzenden Wohnnachbarschaft. Durch Anordnung des SB-Warenhauses im Süden des Gebäudes konnte die Hauptanlieferung - auch im Interesse der Wohnnachbarschaft - jedoch verlegt werden.

· Die Zufahrt vom Westring konnte in Verbindung mit der Lkw-Anlieferung und der Erschließung des Westfalen-Geländes nach Süden verschoben werden. Auch diese Änderung lag u.a. im Interesse der dortigen Wohnnachbarschaft im Westen.

Darüber hinaus wurden im Detail Befreiungen für die geringfügige Überschreitung von einzelnen Baugrenzen und von einzelnen Pflanzbindungen beantragt, die Achse des Kreisverkehrs wurde geringfügig verschoben.

Die Stadt Oelde hat diese Änderungswünsche intensiv geprüft. Die Fragen berührten nicht das Grundkonzept des Vorhabens. Im Interesse der positiven, zügigen Entwicklung des Gesamtobjektes und aufgrund der Vorteile für die Nachbarschaft hat die Stadt im Ergebnis diese Überlegungen begrüßt und im Baugenehmigungsverfahren durch Ausnahmen und Befreiungen berücksichtigt (Baugenehmigung erteilt am 26.04.2005). In Fachausschüssen und Rat wurde hierüber berichtet. Der Durchführungsvertrag wurde am 14./19.04.2005 geändert.

Von Nachbarn wurde mit Antrag vom 22.04.2005 ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Im Zuge dieser Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit Beschluss vom 29.03.2006 zurückgewiesen. Eine schwerwiegende Beeinträchtigung geschützter Rechtspositionen der Antragsteller wurde nicht erwartet. Projekt- und Bauleitplanung wurden somit im Grundsatz bestätigt.

Erörtert wurde jedoch im Zuge der Entwicklung des Vorhabens, ob der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 93 in der vom Rat im Juni 2004 beschlossenen Fassung in absehbarer Zeit überhaupt noch verwirklicht werden kann bzw. soll. Da insbesondere die Verlegung der Hauptanlieferzone nach Ansicht der Beteiligten grundsätzlich eine Verbesserung der Objektplanung zu Gunsten der Anlieger darstellt, wird eine Rücknahme nicht mehr erfolgen. Aufgrund der nachträglich im Baugenehmigungsverfahren vorgenommenen Veränderung der Zufahrt/Anlieferung und der entsprechenden Änderung des Durchführungsvertrages im April 2005 stimmen die Planunterlagen damit jedoch nicht mehr in allen Punkten mit dem vom Rat beschlossenen Satzungsplan überein. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 93 „Auepark“ könnte aus diesen Gründen aus heutiger Sicht als „funktionslos“ angesehen werden.

Der Rat der Stadt Oelde hat somit in seiner Sitzung am 26.03.2007 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 93 „Auepark“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit einer erneuten Entwurfsoffenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen. In diesem ergänzenden Verfahren sollen die im Baugenehmigungsverfahren erteilten Ausnahmen und Befreiungen in den Bebauungs-plan übernommen werden und eine Anpassung an den nachträglich modifizierten Durchführungsvertrag erfolgen. Der geänderte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 93 „Auepark“ soll nach abschließender Prüfung erneut als Satzung beschlossen und abschließend rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

Das Verfahren umfasst damit den gesamten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Auepark“. Der Rat der Stadt Oelde stellt jedoch ausdrück-lich fest, dass die o.g. Änderungen zwar zu einer maßgeblichen Verbesserung v.a. der Erschließungssituation geführt haben und damit nach Prüfung nochmals bestätigt werden, dass diese jedoch nicht die grundlegende Abwägung über das Projekt „Auepark“ berührt haben und dass somit die vorliegende Überarbeitung nicht die Identität des früheren Bebauungsplanes Nr. 93 in Frage stellt.

Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung verwiesen.


Planunterlagen

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GeltungsbereichPlandarstellungBegründungUmweltberichtZusammenfassende Erklärung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 11.03.2005, Rechtskraft des Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB (rückwirkend)
  • 26.03.2007, Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, hier: ergänzendes Verfahren gemäß § 214 (4) BauGB
  • 25.06.2007 - 27.07.2007, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB im Rahmen des Verfahrens gem. § 214 (4) BauGB
  • 17.09.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

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