Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 38. Änderung

Durch die 38. Änderung des Flächennutzungsplans soll eine bisher als „Öffentliche oder private Grünfläche – Zweckbestimmung Sportplatz“ dargestellte Fläche in Westen des Oelder Stadtteils Lette zukünftig als „Fläche für Sport- und Spielanlagen – Zweckbestimmung Sportanlagen“ dargestellt werden. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147 „Sportanlagen Lette“ geschaffen werden. Ziel der Planung ist eine Änderung und Erweiterung der bestehenden Sportanlagen in südöstlicher Richtung. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Da eine Fläche an der Clarholzer Straße in Lette, welche bisher vom Tennisverein Oelde-Lette als Tennisplatz genutzt wurde, diesem zukünftig nicht mehr zur Verfügung steht, soll, um das Tennisspielen weiterhin zu ermöglichen, im Nordwesten von Lette  - direkt angrenzend an den Kunstrasenplatz - u.a. ein neuer Standort für Tennisplätze entstehen. Die Tennisanlage soll am Standort des südlichen Rasen-Fußballplatzes des bestehenden Sportgeländes an der Jahnstraße errichtet werden. Der südliche Fußballplatz wird hierfür geteilt, wobei ein Kleinspielfeld sowie eine Tennisanlage mit zwei Spielfeldern geplant sind. Das Kleinspielfeld und die Tennisfelder werden durch einen Grünstreifen sowie ein Gebäude mit Umkleiden getrennt. Die Tennisspielfelder sollen durch einen Lärmschutzwall im Süden eingefasst werden.

Der Bebauungsplan Nr. 147 soll im Parallelverfahren zu der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende ErklärungÖffentliche Bekanntmachungen

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 07.09.2020, Einleitungsbeschluss
  • 29.01.2021 - 28.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 29.01.2021 - 28.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 16.09.2021 - 17.10.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 20.12.2021, Feststellungsbeschluss
  • 30.06.2022, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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