Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 44. Änderung

Die Stadt Oelde hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der regenerativen Energieerzeugung das Verfahren zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans - verbunden mit der parallelen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 "Interkommunaler Solarpark - In der Hoest" -  durchgeführt. 

Durch die 44. Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Fläche im Westen des Oelder Stadtgebietes nunmehr als "Fläche für Versorgungsanlagen sowie Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken (§5(2) Nr. 4 BauGB) mit der Zweckbestimmung: Erneuerbare Energien (EE), hier: Freiflächen-Photovoltaikanlage" dargestellt. Dergestalt wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 "Interkommunaler Solarpark - In der Hoest" sowie die Errichtung eines Solarparks geschaffen. 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 21.02.2022, Einleitungsbeschluss
  • 26.09.2022 - 30.10.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.09.2022 - 30.10.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 13.10.2022, Bürgerversammlung
  • 10.07.2023 - 18.08.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 06.11.2023 - 20.11.2023, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4a (3) BauGB
  • 18.12.2023, Feststellungsbeschluss
  • 26.04.2024, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:
  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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