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Stadtplanung in Pulheim

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Bauleitplanauskunft der Stadt Pulheim

Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.

Auch ein Aufstellungsbeschluss (z. B. zur Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes) kann sich bereits auf die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben in seinem Geltungsbereich auswirken. Bauvorhaben, die den Zielen eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entgehen stehen, können im Einzelfall für die Dauer von bis zu einem Jahr zurückgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wenn Sie in einem Bereich etwas planen, für den ein aktueller Aufstellungsbeschluss vorliegt.

Wurde für einen bestimmten Zeitraum eine Veränderungssperre als Satzung in Kraft gesetzt, so dürfen in ihrem Geltungsbereich Bauvorhaben nicht durchgeführt und baulichen Anlagen nicht beseitigt werden. Darüber hinaus dürfen dort erhebliche oder wesentliche wertsteigemde Veränderungen von Grundstücken (das können auch Baumfällungen sein} und Veränderungen von baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden. Das bezieht sich auch auf solche Veränderungen, die keine Baugenehmigung, gemeindlichen Zustimmung oder Baumitteilung bedürfen. Von einer Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie den Regelungen des kommenden Bebauungsplanes nicht zuwiderlaufen. Ausnahmen sind über die Bauaufsichtsbehörde schriftlich zu beantragen.

Die Darstellung im Internet ersetzt keine Fachauskunft!

Für weitere Auskünfte zu Bebauungsplänen und Veränderungssperren wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie (siehe Kontakte).

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