Flächennutzungsplan
133. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonderbauflächen Windenergie im Stadtgebiet Rietberg
Öffentlichkeitsbeteiligung
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(Zeitraum: 16.12.2024 - 31.01.2025)
Die 133.Änderung des Flächennutzungsplanes bildet auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlage für die Realisierung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Rietberg.
Die Arbeitshilfe des Bundes zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes empfiehlt den Kommunen zur Sicherstellung der genehmigungsrechtlichen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB eine formelle Positivplanung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Durch diese Flächennutzungsplanänderung können die Bemühungen der Projekt-GbR städtischerseits abgesichert und unterstützt werden.
Ansprechperson
- Das Team der Stadtplanung, Telefon: (05244) 986-36004, E-Mail: stadtplanung@stadt-rietberg.de
Verfahrensschritte
- 16.12.2024 - 31.01.2025, Frühzeitige Unterrichtung gem. §3 (1) und § 4 (1) BauGB