Bebauungsplan
242 An der Wiedenbrücker Straße, 6. Änderung
Zur langfristigen planungsrechtlichen Absicherung der Bebauung sollen die seinerzeit getroffenen Festsetzungen überprüft und mit der Möglichkeit einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung angepasst werden. Zudem soll die Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet geändert werden, um den Standort des ansässigen Betriebes planungsrechtlich langfristig zu sichern.
Ansprechperson
- Das Team der Stadtplanung, Telefon: (05244) 986-36004, E-Mail: stadtplanung@stadt-rietberg.de
Verfahrensschritte
- 17.03.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.03.2023 - 05.05.2023, Frühzeitige Unterrichtung gem. §3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 20.11.2023 - 22.12.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB