Bebauungsplan Stadt Rietberg

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BEBAUUNGSPLANUNG

Bürger haben hier die Möglichkeit, die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Stadt Rietberg einzusehen und diese zu kommentieren. Ihre Anregungen werden bei der weiteren Bearbeitung der Planverfahren in die Abwägung einbezogen.

Flächennutzungsplan
116. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rietberg zur Rücknahme von Wohnbauflächen im Stadtgebiet Rietberg

Gemäß des Siedlungsflächenmonitorings (SFM) der Bezirksregierung Detmold (Meldung der Stadt Rietberg im Zuge der Aktualisierung des SFM) ergibt sich zum Stichtag 31.12.2020 eine Flächenreserve Wohnbau für die Zentren (Rietberg und Neuenkirchen) und das Nebenzentrum (Mastholte) von 23 ha. Mit Blick auf die geplanten Neuausweisungen im Stadtgebiet Rietberg ist vor dem Hintergrund der vorgenannten Reserven ferner zu prüfen, welche im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Flächen für einen Flächentausch geeignet sind. Dieser kann auch in den Ortsteilen erfolgen.

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Ausführungen soll die Rücknahme von dargestellten Wohnbauflächen im Stadtgebiet Rietberg zur neuen Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche umgesetzt werden.

Geltungsbereich
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Das Team der Stadtplanung, Telefon: (05244) 986-36004, E-Mail: stadtplanung@stadt-rietberg.de

Verfahrensschritte

  • 16.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.04.2022 - 13.05.2022, Frühzeitige Unterrichtung gem. §3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 19.09.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.10.2022 - 11.11.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.02.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge