Bebauungsplan Stadt Rietberg

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BEBAUUNGSPLANUNG

Bürger haben hier die Möglichkeit, die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Stadt Rietberg einzusehen und diese zu kommentieren. Ihre Anregungen werden bei der weiteren Bearbeitung der Planverfahren in die Abwägung einbezogen.

Flächennutzungsplan
126. FNP-Änderung zur Darstellung einer Sonderbaufläche (§ 1 (1) Nr. 4 BauNVO) Zweckbestimmung: Energetische Nutzung und Aufbereitung von Biomasse

Die Stadt Rietberg beabsichtigt, im Stadtteil Druffel eine Sonderbaufläche (§ 1 (1) Nr. 4 BauNVO) Zweckbestimmung: Energetische Nutzung und Aufbereitung von Biomasse im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Rietberg neu darzustellen.
Die betroffenen Flächen sind derzeitig als landwirtschaftliche Nutzfläche (§ 35 BauGB) dargestellt.
Parallel dazu wird der entsprechende Bebauungsplan Nr. 310„Biogasanlage Zum Papenforth“ erarbeitet.

räumlicher Geltungsbereich
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Das Team der Stadtplanung, Telefon: (05244) 986-36004, E-Mail: stadtplanung@stadt-rietberg.de

Verfahrensschritte

  • 09.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.03.2024 - 03.05.2024, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung
  • 25.03.2024 - 03.05.2024, Frühzeitige Unterrichtung gem. §3 (1) und § 4 (1) BauGB

Anhänge

frühzeitige Unterrichtrung