Flächennutzungsplan
126. FNP-Änderung zur Darstellung einer Sonderbaufläche (§ 1 (1) Nr. 4 BauNVO) Zweckbestimmung: Energetische Nutzung und Aufbereitung von Biomasse
Die Stadt Rietberg beabsichtigt, im Stadtteil Druffel eine Sonderbaufläche (§ 1 (1) Nr. 4 BauNVO) Zweckbestimmung: Energetische Nutzung und Aufbereitung von Biomasse im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Rietberg neu darzustellen.
Die betroffenen Flächen sind derzeitig als landwirtschaftliche Nutzfläche (§ 35 BauGB) dargestellt.
Parallel dazu wird der entsprechende Bebauungsplan Nr. 310Biogasanlage Zum Papenforth erarbeitet.
Ansprechperson
- Das Team der Stadtplanung, Telefon: (05244) 986-36004, E-Mail: stadtplanung@stadt-rietberg.de
Verfahrensschritte
- 09.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.03.2024 - 03.05.2024, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung
- 25.03.2024 - 03.05.2024, Frühzeitige Unterrichtung gem. §3 (1) und § 4 (1) BauGB