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Flächennutzungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung

FNP 2010 / 031. Änderung "Kleingarten Fischerstraße" im Stadtteil Warendorf

Öffentlichkeitsbeteiligung

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf (Delegation gem. § 60 Abs. 2 GO NRW) hat in seiner Sitzung am 22.12.2020 die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dauerkleingartenanlage Fischerstraße“ im Verfahren gemäß §§ 2 ff BauGB beschlossen. Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Änderung des Titels von "Kleingartenanlage Fischerstraße" zu "Grabeland Fischerstraße" beschlossen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Änderung des Titels von „Grabeland Fischerstraße“ zu „Kleingarten Fischerstraße" beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB, nordwestlich der Warendorfer Kernstadt, nördlich der Bebauung der Fischerstraße und südlich der Ems. Der ca. 4,5 ha große Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 895, 896, 898, 1438 und das Flurstück 1439 in Flur 11, Gemarkung Warendorf. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.51 „Kleingarten Fischerstraße“ erfolgen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingarten“ zur Absicherung der Kleingärten auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfordert eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes. 

Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird in Warendorf durch das Projekt „Neue Ems“ der Flussverlauf der heutigen Ems verbreitert und umgestaltet. Hierfür werden unter anderem Flächen für eine Sekundäraue und den Hochwasserschutz benötigt, welche teilweise im Bereich der derzeit planungsrechtlich nicht gesicherten Gärten („Grabeland“) umgesetzt werden sollen. Östlich angrenzend konnten jedoch seitens der Stadt Warendorf Flächen erworben werden, so dass nun die Möglichkeit besteht, die bisherigen Grabeländer neu zu ordnen und  Kleingärten planungsrechtlich abzusichern. 

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 Stadtentwicklung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten angezeigten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.



TexthinweisBesondere Hinweise zur aktuellen Beteiligung:
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 \"Kleingarten Fischerstraße\"
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 01.07.2024 - 04.08.2024


Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Änderung des Titels von „Grabeland Fischerstraße“ zu „Kleingarten Fischerstraße" und die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 mit dem dazugehörigen Begründungstext samt Umweltbericht angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird im innerstädtischen Bereich von Warendorf durch das Projekt „Neue Ems West“ der Flussverlauf der heutigen Ems verbreitert und umgestaltet. Dabei werden Teile des bestehenden, jedoch derzeit planungsrechtlich nicht abgesicherten, Grabelandes für die Herstellung der Sekundäraue, der Randsenke und der Wegeverlegung des Emsradweges sowie einer linearen Geländemodellierung in Anspruch genommen. Um auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Festsetzung von Kleingärten zu schaffen, ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 erforderlich.

Die Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben.

Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt 61 – Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).

Im Rahmen der Beteiligung sind umweltbezogene Daten in Form der Planbegründung nebst Umweltbericht, Artenschutzprüfung Stufe 2 und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung öffentlich einsehbar. Darüber hinaus werden die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.



Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.06.2023 - 06.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 01.07.2024 - 04.08.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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