Bebauungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf (Delegation gem. § 60 Abs. 2 GO NRW) hat in seiner Sitzung am 22.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.51 „Dauerkleingartenanlage Fischerstraße“ im Verfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB beschlossen.
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Änderung des Titels von "Dauerkleingartenanlage Fischerstraße" zu "Grabeland Fischerstraße" beschlossen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Änderung des Titels von „Grabeland Fischerstraße“ zu „Kleingarten Fischerstraße" beschlossen.
Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird der Flussverlauf der heutigen Ems im innerstädtischen Bereich von Warendorf durch das Projekt „Neue Ems“ umgestaltet. Dabei werden Teile des bestehenden, jedoch derzeit planungsrechtlich nicht abgesicherten Grabelandes für die Herstellung der Sekundäraue, der Randsenke und der Wegeverlegung des Emsradweges im Norden sowie der linearen Geländemodellierung im Süden des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Östlich an das Grabeland angrenzend konnten seitens der Stadt Warendorf Flächen erworben werden, sodass die Möglichkeit besteht, die Flächen neu zu ordnen und Kleingärten planungsrechtlich abzusichern.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.06.2023 - 06.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 01.07.2024 - 04.08.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Öffentliche Auslegung (01.07.2024 - 04.08.2024)