Titelgrafik

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Sammeländerung Kinderspielplätze im Stadtteil Freckenhorst, Hoetmar, Müssingen, Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Am 03.05.2012 fasste der Rat der Stadt Warendorf den Aufstellungsbeschluss und gab damit den Anstoß für 12 vorgeschlagene Standorte die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte zur Umnutzung der Spielplätze in Wohnbaufläche bzw. Grünfläche und in einem Fall zur Erweiterung einer Gemeinfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten vorzubereiten.

2 dieser Spielplätze werden in einem eigenständigen Verfahren behandelt, so dass die Sammeländerung der Spielplätze auf 10 reduziert wurde.

Die Sammeländerung der Bebauungspläne erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), da es sich um Maßnahmen der Innenentwicklung handelt. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan 2010 wird im Anschluss an das Verfahren berichtigt.

Die Änderungsbereiche sind in den unten angeführten Übersichtsplänen vom 23.11.2012 im Maßstab 1:10000 und 1:20000 dargestellt.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 03.05.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.01.2013 - 15.02.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.03.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.04.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

Was ist ...

 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

Behörden
 Behördenportal  (Passwort erforderlich)


Service-Navigation