Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1.22 beiderseits Milter Str. zw. Nordumgehung, B64 und Emstal im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Hinweis:
Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden alle Bebauungspläne (die Plandarstellung) lediglich mit dem Rechtskraftdatum erfasst.
Jüngere Planungsverfahren umfassen auch die vorangegangenen Verfahrensschritte sowie zusätzliche Detailinformationen.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 16.02.1970, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Sammeländerung Kinderspielplätze
- 1.22 / 1. vereinf. Änderung
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung