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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.70 / 2. Änderung und Ergänzung "Münsterweg / Westlich Zurstraßenweg" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Schließung einer Baulücke am Zurstraßenweg und einer Arrondierung des Siedlungsbereiches an der Fischerstraße, hat der Rat der Stadt Warendorf am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.70 / 2. Änderung und Ergänzung "Münsterweg / Westlich Zurstraßenweg" im Verfahren gemäß § 13b BauGB -Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren- beschlossen.

Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 14.05.2019 im Maßstab 1:2.500 dargestellt.

Vorzeitige Unterrichtung

In der Zeit vom 18.11. bis 02.12.2019 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der vorzeitigen Unterrichtung gem. § 13a Abs. 3 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren.

Die vorzeitige Unterrichtung erfolgt bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Öffenltiche Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 

In der Zeit vom 15.06. bis 19.07.2020 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffenltichen Beteiligung zu den ausgelegten Planunterlagen informieren und Stellungnahmen abgeben. Die Offenlage erfolgt bei der Stadtverwaltung Warendorf im Eingangsfoyer der VHS, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 den Bebauungsplanentwurf Nr. 2.70 / 2. Änderung und Ergänzung als Satzung beschlossen. 

 

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 08.11.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.09.2019, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.11.2019 - 02.12.2019, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
  • 15.06.2020 - 19.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.08.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.11.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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