Bebauungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.54 "Nördlich Ewringmannstraße" im Verfahren gemäß §§ 2 ff BauGB beschlossen.
Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von Mehrfamilienhäusern mit öffentlich geförderten Wohnungen geschaffen werden. Am 15.02.2024 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass bis 2035 insgesamt 210 öffentlich geförderte Wohneinheiten in Warendorf entstehen sollen (vgl. Vorlage 4298/2023/2). In Absprache mit dem Eigentümer soll im Geltungsbereich geförderter Wohnraum entwickelt werden.
Der bodenschutzrechtliche Umgang mit der Altablagerung ist ebenso im Bebauungsplanverfahren durch die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises zu klären, wie der erforderliche ökologische Ausgleich der zu überplanenden Kompensationsfläche E428/M1. Die Fläche diente dem Ausgleich der Eingriffe im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.70 / 1. Änderung für das Gebiet „Münsterweg / westlich Zurstraßenweg” und wurde bereits teilweise im Zuge der 2. Änderung und Ergänzung überplant.
Der Flächennutzungsplan 2010 der Stadt Warendorf stellt das Plangebiet im Bereich des geplanten Baugrundstückes als Grünfläche und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB erforderlich.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
- Herr Nathanael Stolte, Telefon: 02581-541625, E-Mail: nathanael.stolte@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 16.05.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB