Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1.26 Sondergebiet Reit- und Fahrverein westlich der B475 im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat am 22.12.2020 in seiner durch den Rat gem. § 60 Abs. 2 GO NRW delegierten Entscheidungskompetenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.26 "Sondergebiet Reit- und Fahrverein westlich der B475" im Regelverfahren gem. §§ 2ff BauGB beschlossen. Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 09.05.2022 im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird die erforderliche 30. Flächennutzungsplanänderung parallel durchgeführt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 1.26
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.11.2021 - 03.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.12.2022 - 15.01.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.02.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 07.04.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 1.45 / Teilaufhebung „Dackmarer Esch"