Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat am 22.12.2020 in seiner durch den Rat gem. § 60 Abs. 2 GO NRW delegierten Entscheidungskompetenz in seiner Sitzung am 22.12.2020 die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1.45 „Dackmarer Esch“ im Verfahren gemäß §§ 2 ff BauGB beschlossen. Aufgrund der geplanten Verlagerung des Reit- und Fahrvereins Warendorf e.V. an die Sassenberger Straße und des geplanten Rückbaus der Reitanlagen am derzeitigen Standort, ist das bisherige Planungsrecht aufzuheben. Die Plangebietsgrenzen der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1.45 sind im Übersichtsplan vom 10.06.2021 dargestellt.
Das ursprüngliche städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes, Reitanlagen im Westen des Stadtgebietes anzusiedeln, wird nicht mehr verfolgt, insofern besteht keine Notwendigkeit einer städtebauliche Entwicklung und Ordnung der betroffenen Flächen. Stattdessen sollen diese Bereiche dem planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB zugeordnet werden. Neben dem Sondergebiet „Reitanlagen“ sollen auch die nördlich und südlich an das Sondergebiet grenzenden, festgesetzten Flächen für die Landwirtschaft, welche der Sondergebietsnutzung zugeordnet sind, sowie die festgesetzte Grünfläche aufgehoben werden und damit wieder dem Außenbereich zufallen (§ 35 BauGB). Die westlich und nördliche gelegenen Allgemeinen Wohngebiete sowie die dortige Waldflächen nehmen an dem Verfahren zur Teilaufhebung nicht teil. Der Bebauungsplan 1.45 gilt für diese räumlichen Teilbereiche weiterhin.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan Teilaufhebung 1.45
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.11.2021 - 03.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.12.2022 - 15.01.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.02.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 07.04.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 1.26 Sondergebiet Reit- und Fahrverein westlich der B475 Ist eine Teilaufhebung von
- 1.45 Dackmarer Esch