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Sonstige Planungen
Lärmaktionsplan der Stadt Wegberg, Stufe 4

Bisher hat die Stadt Wegberg, aufgrund der aus den Lärmkarten hervorgehenden Zahlen, wonach nur eine sehr geringe Betroffenheit im Stadtgebiet gegeben ist, von der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie absehen können. Aufgrund dieses Umstandes wurden bisher keine Schritte zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes veranlasst.

Durch die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises wurde die Stadt Wegberg im Frühjahr 2023 informiert, dass gemäß einem Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 30.01.2023 nun überall dort, wo eine Lärmkarte erstellt werden musste, ein Lärmaktionsplan zu erstellen ist. Die entsprechenden Lärmaktionspläne sind bis zum 18.07.2024 zu erstellen und durch den Rat der Stadt Wegberg zu beschließen. Aufgrund dieser veränderten (Rechts-)Lage wird nun mit der Erstellung eines Lärmaktionsplanes begonnen.


Ansprechperson

  • Herr Friedel Schroeders, Telefon: (0 24 34) 83 702, E-Mail: Friedel.Schroeders@stadt.wegberg.de
  • Herr Florian Meisters, Telefon: (0 24 34) 83 661, E-Mail: florian.meisters@stadt.wegberg.de

Verfahrensschritte

  • 21.02.2024, Bekanntmachung - allgemein
  • 26.02.2024 - 22.03.2024, Mitteilung an Behörden
  • 04.03.2024 - 22.03.2024, Offenlage - Öffentlichkeit
  • 03.04.2024, Bekanntmachung - allgemein
  • 15.04.2024 - 03.05.2024, Erneute Beteiligung - Alle
  • 05.07.2024 - 12.07.2024, Bekanntmachung - allgemein
  • 12.07.2024, Rechtskraft

Anhänge