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Aktuelle Bürgerbeteiligungen

Frühzeitige Unterrichtungengem. § 3 Absatz 1 bzw. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alt. 1. Baugesetzbuch

Die interessierte Öffentlichkeit wird hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke der unten angeführten Planungen sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Innerhalb der jeweiligen Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Bebauungspläne (0)

  • zurzeit keine Verfahren

Flächennutzungsplanänderungen (0)

  • zurzeit keine Verfahren

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Veröffentlichungen der Entwürfe ("Offenlagen")gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Mit der Veröffentlichung hat die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, Einsicht in die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen.
Innerhalb der jeweiligen Frist besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Flächennutzungsplanänderungen (0)

  • zurzeit keine Verfahren

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Bauleitpläne

Service

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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