Bebauungsplan
Nr. 122 B -Kaarst- Gewerbegebiet Kaarst-Ost
Der Bebauungsplan Nr. 122 -Kaarst- verfolgt das städtebauliche Ziel, auf Basis des Gewinnerentwurfes des städtebaulichen Ideenwettbewerbes „Gewerbegebiet Kaarst-Ost“ die vorhandene gewerbliche Nutzung neu zu ordnen und die Voraussetzungen zur Ansiedlung hochwertiger Gewerbe- und Dienstleistungen zu schaffen. Gleichzeitig sind Regelungen zum Einzelhandel und zu den Vergnügungsstätten durch verbindliche Festsetzungen zu treffen.
Mit der Aufstellung des Masterplans hat sich der PVA dazu entschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Bebauungsplan Nr. 122 A -Kaarst- und Bebauungsplan Nr. 122 B -Kaarst-) zu teilen.
Ansprechperson
- Frau Sibylle Müller de Calvo, Telefon: 02131.987-839, E-Mail: sibylle.muellerdecalvo@kaarst.de
Verfahrensschritte
- 14.03.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
- 19.08.2019 - 13.09.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 19.08.2019 - 06.09.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Nr. 122 A -Kaarst- Gewerbegebiet Kaarst-Ost
Bauleitpläne
Service
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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