Bebauungsplan
Nr. 130 -Kaarst- Sportanlage Stadtpark
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(16.12.2024 - 19.01.2025)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 "Sportanlage Stadtpark" -Kaarst- wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Grundlage für die Sanierung der Sportanlage im Stadtpark zu sichern. Hierfür soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ festgesetzt werden.
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Kaarst hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekanntgemacht am 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen.
Der Planentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann in der Zeit vom 16.12.2024 bis einschließlich 19.01.2025 auf der Internetseite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de) unter Bauen, Verkehr und Umwelt / Bebauungspläne / Aktuelle Bürgerbeteiligungen bzw. der Internetseite www.o-sp.de/kaarst/beteiligung von jedermann eingesehen werden.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird vom Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Zusätzlich können die verfügbaren Informationen
im Foyers der Verwaltungsdienstelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst
in der Zeit vom 16.12.2024 bis einschließlich zum 19.01.2025 von
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Termine können unter der Emailadresse stadtplanung@kaarst.de bzw. der Telefonnummer 02131. 987-845 vereinbart werden.
Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 16.12.2024 bis einschließlich zum 19.01.2025 bei der Stadtverwaltung Kaarst elektronisch übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Übermittlung der Stellungnahme im Beteiligungsportal über die vorgenannten Internetseiten wird insbesondere hingewiesen, im Weiteren steht unter anderem die Emailadresse stadtplanung@kaarst.de auch zu diesem Zweck zur Verfügung.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben bzw. übermittelt sowie auf der Verwaltungsdienststelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst nach vorheriger Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), bekanntgemacht am 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), in der derzeit geltenden Fassung unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.
Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Kaarst unter https://www.kaarst.de/datenschutzerklaerung entnommen werden. Sofern eine Stellungnahme über https://www.o-sp.de/kaarst/beteiligung erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/kaarst/datenschutz entnommen werden.
Ansprechperson
- Frau Sibylle Müller de Calvo, Telefon: 02131.987-839, E-Mail: sibylle.muellerdecalvo@kaarst.de
Verfahrensschritte
- 29.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
- 18.03.2024 - 31.03.2024, Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 1. Alt. BauGB
- 16.12.2024 - 19.01.2025, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Nr. 060 -Kaarst- Am Neumarkt Süd (1. Änderung und Ergänzung)
Anhänge
Bauleitpläne
Service
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
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