Bebauungsplan
Nr. 130 -Kaarst- Sportanlage Stadtpark
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 "Sportanlage Stadtpark" -Kaarst- wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Grundlage für die Sanierung der Sportanlage im Stadtpark zu sichern. Hierfür soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ festgesetzt werden.
Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 31.03.2023 auf der Internetseite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de) unter Bauen, Verkehr und Umwelt / Bebauungspläne / Aktuelle Bürgerbeteiligungen bzw. der Internetseite www.o-sp.de/kaarst/beteiligung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Zusätzlich können die verfügbaren Informationen
im Foyers der Verwaltungsdienstelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst
in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 31.03.2023 von
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Termine können unter der Emailadresse stadtplanung@kaarst.de bzw. der Telefonnummer 02131. 987-845 vereinbart werden.
Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 18.03.2024 bis einschließlich zum 31.03.2023 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe der Stellungnahme im Beteiligungsportal über die vorgenannten Internetseiten wird insbesondere hingewiesen.
Zudem können Stellungnahmen auf der Verwaltungsdienststelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst nach vorheriger Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.
Ansprechperson
- Frau Sibylle Müller de Calvo, Telefon: 02131. 987-839, E-Mail: sibylle.muellerdecalvo@kaarst.de
Verfahrensschritte
- 29.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
- 18.03.2024 - 31.03.2024, Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 1. Alt. BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Nr. 060 -Kaarst- Am Neumarkt Süd (1. Änderung und Ergänzung)
Anhänge
Bauleitpläne
Service
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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