Bebauungsplan
Nr. 125 -Kaarst- Kampstraße / Lange Hecke
Mit der Aufstellung Bebauungsplan Nr. 125 "Kampstraße / Lange Hecke" -Kaarst- wird das Ziel verfolgt, das Gebiet durch vereinzelte Nachverdichtungen zu einem homogenen Baugebiet in der Gebietsform eines Allgemeinen Wohngebietes zu entwickeln und den Bestand sicherzustellen.
Der Planentwurf mit Entwurfsbegründung kann in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 28.04.2024 auf der Internetseite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de) unter Bauen, Verkehr und Umwelt / Bebauungspläne / Aktuelle Bürgerbeteiligungen bzw. der Internetseite www.o-sp.de/kaarst/beteiligung von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich kann der Planentwurf mit Entwurfsbegründung
im Foyer der Verwaltungsdienstelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst
in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 28.04.2024 von
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Termine können unter der Emailadresse stadtplanung@kaarst.de bzw. der Telefonnummer 02131. 987-845 vereinbart werden.
Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.04.2024 bis einschließlich zum 28.04.2024 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe der Stellungnahme im Beteiligungsportal über die vorgenannten Internetseiten wird insbesondere hingewiesen.
Zudem können Stellungnahmen auf der Verwaltungsdienststelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst nach vorheriger Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.
Ansprechperson
- Frau Anna Poll, Telefon: 02131. 987-843, E-Mail: anna.poll@kaarst.de
Verfahrensschritte
- 10.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.04.2024 - 28.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Anhänge
Bauleitpläne
Service
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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