Bebauungsplan
Nr. 043 -Büttgen- Zum Feldchen (1. vereinfachte Änderung)
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Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, stehen Ihnen die unten genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infobüro Planen + Bauen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem aufgerufenen Bebauungsplan um eine Änderung handelt. Alle nicht von der Änderung betroffenen Festsetzungen des Ursprungsplanes, insbesondere textliche Festsetzungen, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Ansprechperson
- Infobüro Planen + Bauen, Telefon: 02131 987-853 oder -884, E-Mail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de
Verfahrensschritte
- 22.03.2010 - 30.04.2010, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 20.11.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- Nr. 043 -Büttgen- Zum Feldchen
Anhänge
Bauleitpläne
Service
Hinweise
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Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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