Veränderungssperre
Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 122 A - Kaarst "Gewerbegebiet Kaarst-Ost (1. Änderung)"
Der Rat der Stadt Kaarst hat in seiner Sitzung am 31.10.2024 die Satzung der Stadt Kaarst über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 122 A „Gewerbegebiet Kaarst-Ost“ -Kaarst-, 1. Änderung beschlossen.
Die Satzung ist mit ihrer Bekanntmachung in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung am 06.12.2024 in Kraft getreten.
Alle hier gezeigten Veränderungssperren dienen lediglich zu Informationszwecken. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, stehen Ihnen die unten genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Infobüro Planen + Bauen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Infobüro Planen + Bauen, Telefon: 02131 987-853 oder -884, E-Mail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de
Verfahrensschritte
- 31.10.2024, Satzungsbeschluss
- 06.12.2024, Rechtskraft
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Nr. 122 A Gewerbegebiet Kaarst-Ost (1. Änderung)
Anhänge
Bauleitpläne
Service
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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